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Liechtenstein Kongress 2013 Am zweiten Tag ist der Fokus auf Zukunftsinfrastruktur gerichtet: auf Forschungen in autarken Energiesystemen für die Region, auf Speichermethoden der Zukunft, sowie Diskussionen um Wertschöpfungschancen, die aus einem nachhaltigen Umgang mit Land, Gemeinden und Region entstehen könnten. Programm: www.uni.li/li-congress
Liebe Freunde und Freundinnen des nachhaltigen Bauens, Liebe Mitglieder der LIA, Nils Sprenger, ein Schüler des BMS Liechtenstein, befasst sich zur Zeit in einer Facharbeit mit Raumplanung in Liechtenstein. Er hat dazu einen Fragebogen entwickelt und sucht Leute, die ihm diesen beantworten können. Da ihr alle mit dem Baugeschehen in Liechtenstein zu tun habt, und auch eine Haltung zu diesen Fragen, wäre ihm geholfen, wenn viele Mitglieder ihm seinen Bogen ausfüllen, damit er eine brauchbare Auswertung erhält. Gruss Markus
Abschaffung der Subvention für verdichtetes Bauen Im Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wohnbauförderung fordert die Regierung die Abschaffung der Subvention für verdichtetes Bauen. Die LIA hat sich mit dieser Fragestellung eingehend beschäftigt. Die Abschaffung ist mit den Argumenten “Mehrfachauszahlung für das gleiche Objekt“ und “Ungleichbehandlung der Zweit- und Drittkäufer bei einmaliger Auszahlung pro Objekt“ gut nachvollziehbar. Dennoch ist die Abschaffung der Subvention für verdichtetes Bauen ein falsches Zeichen für eine nachhaltige Zukunft. Im verdichteten Bauen liegt ein erhebliches Potential zur Einsparung von Landfläche, Energie und Ausstoss von CO2. Mit der globalen Zielsetzung der 2000 Watt- oder der 1 Tonnen CO2 Gesellschaft für unsere Zukunft, sollten nicht nur die Einhaltung der verschiedenen Energielabels wie Minergie, Minergie P, Minergie ECO, Minergie A usw. als Potential zum Energiesparen betrachtet werden, sondern auch die ressourcenschonende Raumplanung. Heute basiert das Energiesparen hauptsächlich auf technischen Massnahmen wie besser gedämmte Gebäudehüllen, effizientere Heizungsanlagen, Nutzung von Sonnenenergie mit Kollektoren oder Photovoltaikanlagen und verbesserter Steuerungstechnik (MSR). All diese Errungenschaften führen aber nicht wirklich zu einer Verbesserung der energetischen Bilanz beim Bauen, weil gleichzeitig die Wohnungen wie auch öffentliche Bauten (z.B. Schulhäuser) immer grösser gebaut werden. Seit 1960 stieg die Wohnfläche pro Wohnung um ca. 25% - 30% an, während die Zahl der Bewohner pro Wohnung sank. Die Umsetzung der verschiedenen Energie-Labels führt zwangsläufig zu einer höheren Technisierung unserer Bauten, was sich spätestens bei einer Sanierung negativ auswirken wird, weil es bestimmte Komponenten der Haustechnik wie z.B. Steuerungsgeräte nicht mehr geben wird. Das Ersetzen von haustechnischen Elementen wird zu erheblichen Mehrkosten führen. Im Landesrichtplan des Fürstentum Liechtenstein steht unter “Hauptziele Siedlungsstruktur“, dass die fortschreitende punktuelle Zersiedelung eingedämmt werden sollte. Das Land Liechtenstein erhielt 1968 einen ersten Landesrichtplan. Die Schwerpunkte und Hauptziele des damaligen Landesrichtplans, u.a. die Verhinderung von Streubauweise und Ergänzung und Revision der mangelhaften Ortsplanung (übergrosse Bauzonen) sind heute noch aktuell. In den vergangenen 40 Jahren hat sich diesbezüglich praktisch nichts geändert. Das freistehende Einfamilienhaus, das am meisten zur Zersiedelung beiträgt, ist nach wie vor die bevorzugte Wohnform. Auch das aktuelle Wohnbauförderungsgesetz trägt dazu bei, dass Einfamilienhäuser gebaut werden. Grundsätzlich dürften aufgrund der energetischen, ökologischen und raumplanerischen Bilanz keine freistehenden Einfamilienhäuser mehr gebaut werden. In der Liechtensteiner Raumplanung liegt ein bis heute praktisch ungenutztes Potential zum Energiesparen. Die Versäumnisse, die in den letzten 40 Jahren zu einer enormen Zersiedelung geführt haben, sind nur langfristig zu beheben. Bis heute gibt es von der Regierung keine erkennbare Strategie in diese Richtung. Für die Politik erscheint es viel einfacher, das Energiesparen auf technische Aufrüstung abzuwälzen, als mit raumplanerischen Regelungen unbequemes aber dringend nötiges Terrain zu betreten. Die LIA betrachtet es als sinnvoll, aufgrund der angespannten finanziellen Situation unseres Staatshaushalts und des Arguments der Mehrfachauszahlung die bestehende Subvention für verdichtetes Bauen abzuschaffen. Daran gekoppelt schlägt die LIA im Gegenzug aber vor, nur noch Wohnbauförderung für eine verdichtete Bauweise wie Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser auszubezahlen und freistehende Einfamilienhäuser aufgrund der langfristigen Nachhaltigkeit nicht mehr zu fördern (ev. Ausnahmeregelungen bei sehr kleinen Parzellen). Dies führt zu einer zusätzlichen Entlastung für unser Staatsbudget und ist ein richtiges Zeichen für eine nachhaltige Bauweise in der Zukunft.
Es ist für eine Regierung sicher nicht einfach,unpopuläre Entscheide in schwierigen Zeiten zu treffen, trotzdem gehört es zu den Aufgaben, die richtigen Weichen für unsere Zukunft und für spätere Generationen zu stellen. Die LIA nimmt Stellung zur Ausnützungsziffer (AZ) Ein Beitrag von der liechtensteinischen Ingenieuren- und Architektenvereinigung Die Ausnützungsziffer (AZ) – Nützliches Planungsinstrument oder sinnlose Schikane Derzeit wird die Abschaffung der Ausnützungsziffer heftig diskutiert. Zur Beurteilung einer solchen Gesetzesänderung ist es wichtig sich über Sinn und Zweck respektive über Vor- und Nachteile dieses Planungswerkzeuges bewusst zu sein. Die LIA möchte die Zusammenhänge aus fachlicher Sicht aufzeigen: Die Ausnützungsziffer (AZ)- Ein bauliches Dichtemass Zur Beschreibung und Beurteilung von Dichten werden Nutzungen sinnvollerweise auf die zugrundegelegte Fläche bezogen. Das schweizerische Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung (ORL), welches sich seit jeher der Erforschung nachhaltiger Gestaltungsmöglichkeiten des Lebens- und Wirtschaftsraumes widmet, hat bereits 1966 in den Richtlinien zur Ort-, Regional- und Landesplanung entsprechende Nutzungsziffern definiert, welche sich bis heute durchgesetzt haben. Eine davon ist die Ausnützungsziffer AZ. Sie ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche. In Kombination mit der Grünflächenziffer GZ (Verhältniszahl zwischen Gebäudegrundfläche und Landfläche) dient sie
Als anrechenbare Bruttogeschossfläche galt ursprünglich die Summe aller dem Wohnen, Arbeiten und Gewerbe dienenden und hierfür verwendbaren ober- und unterirdischen Geschossflächen einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte. Im Rahmen der Baugesetzrevision wurde diese Bestimmung insofern abgeändert, dass die Aussenwandquerschnitte nicht mehr mitgerechnet werden. Dies führte stillschweigend zu einer Erhöhung der Nutzungsdichte von bis zu 15%. Die Fähigkeit, die bauliche Dichte und die zonencharakteristische Bauweise mit nur einem einzigen Mass zu definieren, erklärt die weite Verbreitung und Wichtigkeit der AZ. In Ergänzung mit der Grünflächenziffer trägt die AZ massgeblich zur Sicherung eines Mindestmasses an Aussenraum und Grünflächen bei. So gesehen ist die AZ nicht ein in die Jahre gekommenes, unnützes Regelwerkzeug der Bauordnung, sondern das wichtigste und verbreitetste, bauliche Dichtemass schlechthin. Die Wirkung der Ausnützungsziffer (AZ) Die Wirkung der AZ ist nicht in allen Zonen gleich. Im Unterschied zu Wohnzonen mit niedriger Dichte prägen in Wohn- und gemischten Zonen mittlerer bis hoher Dichte ökonomische Faktoren die Baustruktur wesentlich mehr. Die Realisierung der maximal möglichen Nutzung wird hier in der Regel angestrebt und auch erreicht. Deshalb spielt die AZ eine wichtige Rolle zur Wertbestimmung eines Grundstücks. Wird das Nutzungsmass nur noch durch baupolizeiliche Masse bestimmt, so kann die realisierte Ausnützung je nach Grösse und Form eines Grundstücks stark variieren. Die Folge sind nicht selten quartierfremde Bauformen. Um solchen Problemen zu begegnen, wären zusätzliche Reglementierungen nötig. Die Stärken und Schwächen der Ausnützungsziffer (AZ) Aufgrund der Tatsache, dass in Liechtenstein ein Raumplanungsgesetz für eine koordinierte Siedlungs- und Raumentwicklung nach wie vor fehlt, kommt der Ausnützungsziffer eine umso grössere Bedeutung zu. Die Ausnützungsziffer erlaubt, mit wenigen Regelvorschriften auszukommen und trägt zur grösseren Freiheit bei der Anordnung und Gestaltung von Bauten bei als dies bei alternativen Vorschriften der Fall ist. Sie prägt in gewissem Mass die Bebauung und trägt zur Erhaltung eines bestimmten Charakters von Quartieren bei. Seit Jahrzehnten stellt sie eine verständliche und allgemein gebräuchliche Regelung für Grundeigentümer und Bauherren dar, welche gleichzeitig die Preiserwartung für das Bauland limitiert. Wie alle generellen Regelungen hat die Ausnützungsziffer unbestritten auch Nachteile. Sie kann insbesondere bei kleinen Parzellen in Konkurrenz stehen mit anderen Bauvorschriften wie Grenzabständen oder Längenbestimmungen. Überdies macht sie keine Aussagen zur Gestaltung von Gebäudeumgebungen oder zur Gebäudeform. Dazu braucht es, wenn nötig, ergänzende Vorschriften. Nicht zuletzt ist die AZ auch ein limitierendes Instrument, das kaum Ausnahmen zulässt und dadurch oftmals als stark einschränkende Vorschrift empfunden wird. Gelegentlich wird auch die Schwierigkeit der Kontrolle unerlaubter Nutzungen (z.B Nebenräume) und die damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten als Nachteil gewertet. Alternativen zur AZ Eine ersatzlose Abschaffung der AZ ohne alternative Regulierungsmechanismen ist bei der geltenden Baugesetzgebung kaum möglich. Umso mehr, da in Liechtenstein bis dato ein Raumplanungsgesetz fehlt und mit der AZ zumindest ansatzweise fehlende Regulierungsmechanismen für die bauliche Entwicklung kompensiert werden. Insofern kann die Abschaffung der AZ erst dann diskutiert werden, wenn man bereit ist andere Regulierungsmechanismen in Kauf zu nehmen. Das Hochbauamt hat uns aufgefordert unsere Mitglieder zur Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben anzuhalten. Der Vorstand der lia begrüsst ausdrücklich die konsequente Anwendung der Vollzugspraxis. Sollte von Seiten der Mitglieder der Bedarf nach ausführlicheren Informationen bestehen, bitten wir Euch dies uns mitzuteilen. In nachfolgendem Schreiben sind die einzelnen Punkte genau beschrieben: Umfrage „Situation Lehrlinge“
Der Rücklauf unserer Umfrage war mit ca. 5 % aller Mitglieder relativ gering! Es gibt jedoch einige sehr engagierte Betriebe in der lia, die sich dem Thema Lehrlingsausbildung widmen. Nachfolgend einige Stellungnahmen aus der Umfrage:
· Mangelndes Interesse der Auszubildenden
· Zu wenig Interessenten
· Berufsstand zu wenig Reputation
· Zeitaufwand für Auszubildende ist sehr hoch
Aufgrund meiner Erfahrung mit der Berufsschau 2010 und den Kenntnissen über das Angebot 100pro kann ich sagen, dass es an uns liegt die Situation zu verbessern. Alleine bei der Berufsschau haben sich 25 Schüler für eine Schnupperlehre als Zeichner/In im Bereich Hochbau/Architektur und 9 Schüler für den Zeichner/In Bauingenieur gemeldet. Ich hoffe Ihr werdet dabei helfen, diesen Interessenten eine Schnupperlehre anzubieten.
Bitte meldet Euch, damit ich eine Liste mit Betrieben zusammenstellen kann, die ich den Schülern dann zustellen werde.
Viele Grüsse Markus Scharon, lia-Sekretär Anschlussgesuche
Das Hochbauamt appelliert an dieser Stelle ausdrücklich an die Architekten, dass sie die Unterlagen vollständig in Anlehnung an die auf den Anschlussgesuchen verlangten Beilagen übermitteln, damit die offensichtlichen Diskrepanzen und verschiedentlich vorkommenden Fehlläufe auf ein Minimum wiederum reduziert werden können. Es haben letztendlich in diesem Verfahrensprozedere alle ihren Beitrag zu leisten, um zielgerichtet und im Sinne der positiven und effizienten Abwicklung aus der Sicht der Bauherrschaft die Dinge erledigen zu können.
Staat heizt Bauteuerung an
Ein interessanter Artikel wie der Staat auf die Bauteuerung einwirkt. Es wäre sicher interessant wie das in Liechtenstein wirkt. Nicht nur hohe Landpreise verhindern einen preisgünstigen Wohnungsbau im Kanton Zug. Eine Studie der Gruppe Zuger Generalunternehmer zeigt auf, dass dafür eine wachsende Zahl von Gesetzen, Normen und Vorschriften mitverantwortlich sind.
„Geltende Gesetze, Normen und Verfahren müssen systematisch auf ihre Teuerungsfolgen überprüft werden“ (GZGU Gruppe Zuger Generalunternehmer)
Der Fachkräftemangel betrifft auch uns!Was können wir gemeinsam gegen den Fachkräftemangel tun? |